Herzlich Willkommen in der Kosmetikschule
Akademie für Kosmetik und Wellness

Navigation

Inhalte

Die qualifizierte Ausbildung zur Kosmetikerin

Die Akademie für Kosmetik und Wellness bietet Ausbildungen und Weiterbildungen im kosmetischen Bereich an. Die qualifizierte Ausbildung zur Kosmetikerin (Fachkosmetikerin) wird durch die Mitgliedschaft im Zentralverband Deutscher Kosmetikfachschulen (kurz: ZdK) belegt.

Die Kosmetikausbildung

Bei unserer Kosmetikausbildung können Sie wählen zwischen der 6-monatigen Teilzeitausbildung, die Sie schnell, kostensparend und effektiv an Ihr Ziel bringt, oder der 1-jährigen Vollzeitausbildung, bei der alle Inhalte noch umfangreicher geübt sowie durch zusätzliche Ausbildungsgebiete ergänzt werden.

Kurse, Seminare und Ausbildungen

Als private Bildungseinrichtung / Schule für Profis (gerne auch Absolventinnen anderer Kosmetikschulen) und interessierte Laien bietet die Kosmetikakademie zusätzlich Kurse, Seminare und Ausbildungen in den Bereichen Kosmetik, Fachfußpflege*, Massagen, Visagistik und vieles mehr an.

Starten Sie durch zur Kosmetikausbildung

Informieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich über Ihre Kosmetikausbildung.

>>> zur Startseite

Akademie für Kosmetik und Wellness

Kontaktdaten

Akademie für Kosmetik und Wellness, take-off-Gewerbepark 29a, D 78579 Neuhausen ob Eck
Tel. 07467/ 949618, Fax 07467/949619 - Kosmetikschulen ZdK

Facebook  Besuchen Sie

uns bei Facebook



wichtige Links

Unser Einzugsgebiet

Alle Kurse, Seminare und Ausbildungen finden bei uns direkt in Neuhausen ob Eck statt. Das Einzugsgebiet der Kosmetikschule in Neuhausen ob Eck bei Tuttlingen (Baden-Württemberg, BW) erstreckt sich dank der zentralen Lage über die Großräume Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Offenburg, Freiburg, Ravensburg, Ulm sowie das gesamte Bodenseegebiet (Singen, Konstanz, Friedrichshafen), ebenso über die grenznahen Gebiete der Schweiz (Zürich, Winterthur, Schaffhausen).



Rechtlicher Hinweis

* Disclaimer/rechtlicher Hinweis: Unser Kursangebot Fachfußpflege beinhaltet keine Ausbildung nach Paragraph 3 ff. Podologengesetz (z.B. zweijährige Podologenausbildung in Vollzeitform) und berechtigt daher nicht zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnungen nach Paragraph 1 Podologengesetz bzw. zur Ausübung der Heilkunde nach Paragraph 1 des Heilpraktikergesetzes.