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Prämiengutschein für Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu 500 Euro ….

Wer wird gefördert?
Wenn Sie erwerbstätig sind und die Einkommensgrenze von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge nicht überschreiten – dann kommt der Prämiengutschein für Sie in Frage! Erwerbstätige in verschiedenen Formen sind Sie als Angestellte oder Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Was ist zu tun?
Nehmen Sie einen Nachweis über Ihre Einkommensverhältnisse und vereinbaren ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort zur Prüfung Ihres Anspruches.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 erfahren Sie, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet, die im Auftrag des Bundesministerium für Bildung und Forschung beraten dürfen.

Was wird gefördert?
Grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Mit dem Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einem Betrag von 500 Euro gefördert werden.

Die Akademie für Kosmetik und Wellness bieten Ihnen für die Nutzung des Prämiengutscheines folgende Weiterbildungsangebote an:
die
6-monatigen Teilzeitausbildung zur Kosmetikerin, die 1-jährigen Vollzeitausbildung zur Kosmetikerin sowie die Ausbildung im Bereich Medizinische Fußpflege

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Zusatzinfo: Prämiengutscheine werden nicht ausgestellt für
-
Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
- Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
- Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre.

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