Förderungsmöglichkeiten

Es gibt zwei Möglichkeiten sich die Ausbildung bei der Akademie für Kosmetik und Wellness fördern zu lassen.

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1) Förderung nach AZWV

Förderung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung (AZWV)

Was versteht man unter Zulassung nach AZWV?

Die Akademie für Kosmetik und Wellness ist seit dem 24.06.2009 zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Prüfungsstelle ist der TÜV SÜD Management Service GmbH als von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Fachkundige Stelle. Durch ein Audit wurde der Nachweis erbracht, dass die Forderungen der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung (AZWV) von der Akademie für Kosmetik und Wellness erfüllt sind.

Trägerzulassung nach AZWV bedeutet, dass wir von der Agentur für Arbeit und der Arge bzw. Jobcenter Bildungsgutscheine für unsere Schulungen annehmen können. Bildungsgutscheine stellen im Kern eine Kostenzusage dar, mit deren Hilfe arbeitslose Interessierte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Interessierte die Schulung absolvieren können.

Für mehr Informationen zum Thema Bildungsgutscheine bitte hier klicken >
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2.) Prämiengutschein für Weiterbildungsmaßnahmen

Prämiengutschein für Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu 500 Euro ….

Wer wird gefördert?
Wenn Sie erwerbstätig sind und die Einkommensgrenze von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge nicht überschreiten – dann kommt der Prämiengutschein für Sie in Frage! Erwerbstätige in verschiedenen Formen sind Sie als Angestellte oder Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Für mehr Informationen zum Thema Prämiengutscheine bitte hier klicken >



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