Bildungsprämie

Bildungsprämie für Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu 500 Euro.

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Vorab: Nicht nur unsere Kosmetikausbildungen sondern auch eine Zusammenstellung mehrerer einzelner Kurse aus unserem Kursprogramm können gefördert werden.
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Neuerungen und Verbesserungen beim Prämiengutschein ab 01. Juli 2017!

Wer wird gefördert?
Wenn Sie erwerbstätig sind und die jährliche Einkommensgrenze von maximal 20.000 Euro (brutto) bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge nicht überschreiten.

Als erwerbstätig gelten Sie, wenn Sie als Angestellte oder Selbständige arbeiten, mithelfende Familienangehörige oder Berufsrückkehrerin sind oder sich nach dem neuen Flexi-Rentengesetz als Rentnerin bzw. Pensionärin im Übergang zur vollen Rente befinden, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.

Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr eine Bildungsprämie erhalten.

Bei Inkrafttreten der geänderten Richtlinie werden noch zuvor ausgestellte Prämiengutscheine im Umlauf sein. Prämiengutscheine, die vor dem 1. Juli 2017 ausgestellt wurden, können weiterhin beim Weiterbildungsanbieter eingelöst und abgerechnet werden. Für sie gelten dann ebenfalls die neuen Förderkonditionen.

Was wird gefördert?
Grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind,
die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Mit dem Prämiengutschein kann maximal die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einem Betrag von 500 Euro gefördert werden.

Die Zusammenfassung mehrerer Maßnahmen unter einem inhaltlichen Weiterbildungsziel (Kursbündel) wird wie eine Weiterbildung behandelt.

Das heißt, es muss nur noch die erste der Maßnahmen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen. Wenn mehrere Maßnahmen gebündelt werden, müssen alle frei zugänglich sein und zum Weiterbildungsziel passen.

Was ist zu tun?
Nehmen Sie einen Nachweis über Ihre Einkommensverhältnisse und vereinbaren ein Termin in einer Beratungsstelle vor Ort zur Prüfung Ihres Anspruches.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 erfahren Sie, wo sich die für Sie nächste Beratungsstelle befindet, die im Auftrag des Bundesministerium für Bildung und Forschung beraten darf.


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Zusatzinfo: Prämiengutscheine werden nicht ausgestellt für
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Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
- Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
- Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre.


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Alle Inhalte ohne Gewähr.