1) Förderung durch die Rentenversicherung
Wir freuen uns, dass wir immer wieder Teilnehmerinnen bei uns begrüßen dürfen, die die Schulung zur Kosmetikerin (12 Monate) und weitere Ausbildungen von ihrer Rentenversicherung gefördert bekommen. Sie bekommen Förderung, weil sie aus gesundheitlichen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten konnten und jetzt nach der Umschulung die Möglichkeit haben, den Beruf der Kosmetikerin auszuüben.
Für solche "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", also der beruflichen Rehabilitation, müssen eine Reihe an Voraussetzungen erfüllt werden. Ihre Rentenversicherung kann Sie dazu beraten.
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2) Förderung Bildungszeitgesetz / Bildungsurlaub
Das Bildungszeitgesetz gewährt Beschäftigten einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Maßnahmen der Weiterbildung.
Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.12.2020 wurde der Akademie für Kosmetik und Wellness die Eigenschaft als anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) verliehen.
Die Anerkennung berechtigt uns, Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW durchzuführen. Dies sind z.B. unsere Kurse "professionelle Fachfußpflege" und "Fachkosmetikerin".
Nähere Infos zum Bildungszeitgesetz finden Sie - HIER -.
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Für folgende Ausbildungen bieten wir diese Förderung an.
Ausbildung zur Fachkosmetikerin samstags nebenberuflich
Ausbildung professionelle Fachfußpflege
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3) Förderung nach AZAV / Bildungsgutscheine Arbeitsagentur
Förderung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Derzeit nehmen wir aus organisatorischen Gründen keine Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen / Jobcenter an.
Unabhängig davon sind wir vom TÜV-Süd als Bildungseinrichtung nach AZAV zertifiziert.